Privathaftpflicht – ja oder nein?

Die Verletzung von Personen oder die Beschädigung von Sachgegenständen durch einen unglücklichen Unfall kann für den Verursacher, auch wenn keine böse Absicht dahinter steht, teuer zu stehen kommen. Ein Missgeschick in der Freizeit – ob im Wohnort oder gar im Urlaub – kann unschöne Folgen haben, wenn derjenige, der für besagtes Missgeschick verantwortlich ist, die Folgen aus der eigenen Tasche bezahlen muss.

Immer mehr Menschen greifen aus diesem Grund auf eine Privathaftpflicht zurück, um sich gegen solche Ereignisse und ihre finanziellen Folgen abzusichern. Diese Art der Versicherung springt bei den Personen- und Sachschäden ein sowie bei entstandenen Vermögensschäden, die aus einem selbst herbeigeführten Vorfall entstehen, keiner der beiden anderen Gruppen zuzuordnen sind, aber in einer von diesen wurzeln. An dieser Stelle ist zu beachten, dass die Privathaftpflicht nicht greift, wenn der Schaden absichtlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Neben dem Versicherungsnehmer versichert die Privathaftpflicht den Lebenspartner sowie die Kinder (bis zur Volljährigkeit und wenn sie sich nicht mehr in der schulischen oder beruflichen Ausbildung befinden).

Weiterhin fällt Hauspersonal unter diese Versicherungsform. Leben zudem weitere Personen im Haushalt wie beispielsweise die (Schwieger-)Eltern, so können diese durch einen speziellen Antrag ebenfalls mitversichert werden. Da es viele Anbieter der Privathaftpflicht gibt, lohnt sich ein vorausschauender Vergleich. Neben der Durchsicht von Informationsmaterial gibt es die Möglichkeit, dieses im Internet zu erledigen.

Nach einigen persönlichen Angaben wie Alter, Anzahl der Versicherten, Zusatzdeckungen oder Zusatzrisiken wie die Vermietung von Eigentumswohnungen werden die einzelnen Daten berechnet. Man erhält Auskunft über Selbstbeteiligung, Deckungssumme und den Jahresendbeitrag einschließlich der Versicherungssteuer und gegebenenfalls auch Gebühren.

 

 

 
Autor  Beate Saenger
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