Mitschneiden legal?
Das Onlineradio bietet für jeden Geschmack etwas – tausende von Sendern im Internet decken quasi alle musikalischen Genres ab. Ob Madonna oder Genesis, Faith no More oder Coldplay, Independent oder Techno, im Web gibt es hier keinen Musikwunsch, der nicht erfüllt wird.
Neben zahlreichen deutschsprachigen Stationen erweitert sich die Bandbreite international betrachtet ins nahezu unendliche. Kaum verwunderlich bei der zudem guten Übertragungsqualität, dass viele Hörer sich gern den ein oder anderen Titel oder Wortbeitrag mitschneiden möchten. Wie gestaltet sich dieser Aspekt aber unter Berücksichtigung des gültigen Urheberrechts? Ist das Mitschneiden beim Webradio erlaubt?
Vorab lässt sich sagen, dass ein Mitschnitt hier keinesfalls gegen bestehende Gesetze oder Urheberechte verstößt. Die deutsche Gesetzeslage sieht ein Verbot der Aufnahme und Speicherung von Audio und Videodaten nämlich nur dann vor, wenn ein gültiger Kopierschutz damit umgangen wird. Dieser Kopierschutz existiert beim Webradio freilich noch nicht, obwohl natürlich nicht auszuschließen ist, dass sich diese Situation früher oder später einmal ändern könnte. Ohne Kopierschutz ist der Mitschnitt also bedenkenlos erlaubt und das Material darf auch vervielfältigt und archiviert werden.
Das große Zauberwort hierbei heißt jedoch „Eigenbedarf“, was großflächig angelegte Vervielfältigungen oder gar die gewerbliche Wiederverwertung natürlich kategorisch ausschließt. Für den eigenen Gebrauch und für Familienmitglieder und Freunde sind Mitschnitte im Web jedoch vollkommen in Ordnung, zudem auch separate Software für solche Zwecke im Handel angeboten wird, welche den Mitschnitt erst möglich macht. Auch in Tauschbörsen haben die Inhalte aus dem Web, welche auf der Festplatte liegen, weiterhin natürlich nichts verloren – in diesem Fall ist mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
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