Gleichberechtigung für Arbeitnehmer
Im Jahr 2008 ist Gleichberechtigung offensichtlich eine Selbstverständlichkeit und die allgemeine Meinung dazu ist, dieses Problem besteht in unserer Gesellschaft nicht mehr. Frauen dürfen zur Bundeswehr und Männer können sich als Hausmann etablieren ohne an Männlichkeit zu verlieren. Niemand wird mehr aufgrund seiner Herkunft diskriminiert und alle sind sich einig, das haben wir längst hinter uns gelassen.
Ist das wirklich so? Das AGG ist allerdings nicht entworfen worden weil es Gleichberechtigung nicht gibt. Bei dem AGG handelt es sich um das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, dass seit August 2006 in Kraft getreten ist.
Das AGG soll eine Gleichstellung aller Arbeitnehmer sicher stellen. Das meint also, Religionszugehörigkeit oder Geschlecht im Berufsleben nichts zu suchen. Neben der Zielsetzung steht in dem AGG ein Abschnitt, nachdem der Arbeitgeber der Verpflichtung nachgehen muss, seine Mitarbeiter in geeigneter Art und Weise zu schulen. Nur wenn Arbeitnehmer über ihre Rechte aufgeklärt werden, sind sie in der Lage zu reagieren. Das heißt also, der Arbeitgeber kann sich nicht aussuchen, ob er seinen Untergebenen die Möglichkeit einer AGG Schulung gibt oder nicht. Wenn das Gesetz nicht eingehalten wird, sind Konsequenzen in Form von Klagen oder Schadensersatzzahlungen möglich.
Für dieses Problem gibt es kompetente Partner, die solche AGG Schulungen und ein Vertriebstraining online möglich machen. Das hat den enormen Vorteil, dass seine Mitarbeiter vom PC aus unterrichtet werden und so viel Zeit gespart werden kann.
Inhaltlich gliedert sich die AGG Schulung in zwei Teile: Praxis und Theorie. Der theoretische Teil enthält die entsprechenden Paragraphen des AGG und Beispielfälle. Nach der Theorie muss der Schulungsteilnehmer dann das Gelernte anhand von Fragen in die Praxis umsetzen. Wer alle Fragen vollständig und korrekt beantwortet hat bekommt dann ein Zertifikat.
Es kann auch möglich gemacht werden, die AGG Schulung in der Firma stattfinden zu lassen. Welche AGG Schulungsform nun die beste Lösung ist muss der Arbeitgeber entscheiden. Ob lieber Online geschult werden soll oder Inhouse, kann der Arbeitgeber mit dem Anbieter absprechen.
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