Gibt es Sonderurlaub für den Umzug?

Ein Umzug kann oftmals einige Tage in Anspruch nehmen. Daher ist es gut, wenn der Arbeitgeber einen Sonderurlaub gewährt. Beim Urlaubsanspruch bei Umzug ist jedoch die Rechtslage nicht ganz eindeutig. Anders als beim allgemeinen Urlaubsanspruch gibt es keinen Urlaubsanspruch bei Umzug. Hier ist es meist der Arbeitgeber, der Sonderurlaube gestattet. Anders als bei Tod eines Angehörigen, der Geburt eines Kindes oder zur Pflege eines nahen Angehörigen, ist der Urlaubsanspruch bei Umzug nur teilweise üblich.

In den meisten Fällen wird dieser Urlaubsanspruch bei Umzug im Tarifvertrag geregelt und beträgt, wenn überhaupt, nur einen oder zwei Werktage. Das Wichtige, das hier beachtet werden muss, ist, dass das BGB die Fälle, in denen Sonderurlaub gewährt wird, als Muss- bzw. Kannbestimmungen deklariert sind. Sonderurlaub wegen Umzug gehört zu den Kannbestimmungen. Darüber hinaus spricht das BGB von einer Freistellung, also einer Arbeitsunterbrechung, die nicht bezahlt werden muss.

In vielen Fällen wird diese Regelung dann auch so angewandt. In diesem Fall bekommt der Arbeitnehmer zwar Urlaub wegen eines Umzugs, bekommt diese Zeit jedoch nicht vergütet. In diesem Fall soll damit verhindert werden, dass ein Arbeitnehmer in der Woche statt am Wochenende einen Umzug durchführt. Die Regelung differiert jedoch zwischen Arbeitnehmern und Beamten. Auch bei Beamten handelt es sich um eine Kannbestimmung, allerdings wird der Sonderurlaub für einen Umzug in der Regel als bezahlter Urlaub genehmigt.

 

 

 
Autor  Silvia Kühn
Aufrufe  1078
Stimmen  1
durchn. Bewertung  5 / 10 Punkte
Artikel drucken  Artikel drucken
Artikel empfehlen  Artikel empfehlen


Bewertung

Bitte bewerten Sie diesen Artikel auf einer Scala von 1 bis 10 (10=sehr gut)
12 34 56 78 910







Otik Counter