Firmenregelung - Kauf

Eine Unternehmensnachfolge zu bestimmen ist nicht immer einfach. Vorwiegend kommt es zum Zwangsverkauf der Firma, da der gegenwärtige Eigentümer wegen dem bevostehenden Ruhestand aus der Firma abdanken muss. In diesem Falle muss schon zeitig über eine genaue Regelung geredet werden, damit der Unternehmenskauf in geregelten Bahnen erfolgt. Am Anfang muss geklärt werden, welchen finanziellen Wert das Unternehmen letztlich vorweisen kann. Bei diesem Finanzplan ist es oftmals nicht zu empfehlen, nur auf interne Maßnahmen zur Wertefeststellung zu drängen, weil diese Ergebnisse zumeist verzerrt werden. Besser ist es, einen außwertigen Prüfer zu beauftragen, damit der potentielle Interessent beim Firmenverkauf nicht über den Tisch gezogen wird. Daneben muss das Unternehmen finanziell lukrativ produzieren, damit letztlich ein Verkaufshandel ausführbar wird. Ist das Unternehmen nicht gewinnbringend, muss eher über eine einfache Schließung geredet werden. Ist das Unternehmen grundsätzlich profitabel, allerdings nicht stark, können ergänzende Einlagen helfen, um das Unternehmen ökonomisch rentabler führen zu können. Beim Anbieten eines Betriebes muss daneben sorgfältig überlegt werden, welche Fertigkeiten der neue Unternehmensleiter mitbringen soll. Der vorherige Besitzer sollte im Vorfeld einen Anforderungsplan erstellen, in dem er sorgfältig festlegt, welche Eigenschaften der neue Unternehmensleiter können muss. Auf diese Weise lassen sich Schwierigkeiten bereits im Vornherein eindeutig beheben und es gibt am Ende keinen Unmut über die Organisation des Unternehmens. Der vorherige Eigentümer muss darüber hinaus überlegen, welche rechtlichen Konsequenzen ein Verkauf zur Folge hat und ob es Sinn macht, dem neuen Eigentümer einen Wechsel der Rechtsform nahe zu legen. Sofern der Unternehmensverkauf in Angriff genommen werden soll, ist es in nahezu jedem Fall richtig, einen außwertigen Prüfungsausschuss anzustellen. Dieser Prüfer könnte beobachtend in die Abläufe eingreifen und offene Fragen klären, welche beim Ablauf auftreten. Außerordentlich richtig ist ein Beirat eines Unternehmens, wenn der vorherige Besitzer auch nach der offiziellen Veräußerung einen bestimmten Anteil und an der Mitbestimmung im Unternehmen nehmen will oder nicht direkt alle Verfügungsbefugnisse auf den neuen Inhaber übertragen werden sollen. Der Beirat ist grundsätzlich frei bestimmbar, es bietet sich allerdings an, Menschen aus dem näheren Umfeld der Firma zu bestimmen. Das könnte z.B. der allg. Berater von Steuern, ein Mitarbeiter einer Privatbank oder ebenso ein geprüfter Berater eines Unternehmens sein. Dieser Berater ist allerdings in erster Linie eine geldabhängige Entscheidung, billig sind die Unternehmensberater oftmals leider nicht.


Ralph Schuenemann

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Autor  Ralph Schuenemann
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