Existenzgründung für Handwerker

Das Handwerk ist ein klassischer Zweig mit vielen Existenzgründungen. Die Vielfalt der handwerklichen Berufe zeigt sich dabei schnell: Vom Friseur, über den Maler, den Bodenleger oder den Elektriker gibt es zahlreiche Berufsbilder, die dem Handwerk zugeordnet werden. Für viele Handwerker ist die Existenzgründung eine attraktive Alternative zur Festanstellung. Allerdings ist eine Existenzgründung in handwerklichen Berufen nicht ohne die Handwerkskammer möglich und die Vorschriften für selbstständige Handwerker sind streng.

Geregelt werden Existenzgründungen in handwerklichen Berufen in der Handwerksordnung. Die Handwerksordnung ist sozusagen das Gesetz für jeden, der über eine Selbstständigkeit in einem handwerklichen Beruf nachdenkt. In der Handwerksordnung wird zwischen verschiedenen Möglichkeiten der unterschieden: Es gibt Berufe, für die eine Genehmigung durch die Handwerkskammer erforderlich ist und es gibt Berufe, für die keine Genehmigung durch die Handwerkskammer erforderlich ist. Berufe, für die Genehmigung erforderlich ist (beispielsweise die Existenzgründung als Friseur oder als Maler) setzen üblicherweise einen Meisterbrief voraus. Nur in absoluten Ausnahmefällen, die ebenfalls in der Handwerksordnung beschrieben werden, kann auf einen Meisterbrief für die Existenzgründung verzichtet werden.

Handwerkliche Berufe, die ohne Genehmigung selbstständig ausgeübt werden dürfen, werden in handwerksähnliche und genehmigungsfreie Gewerbe unterschieden. Hierzu zählt beispielsweise die Existenzgründung mit den Einbau von genormten Baufertigteilen (Türen, Fenster, etc.), die Existenzgründung als Bodenleger und ähnliches. Bei diesen Berufen wird davon ausgegangen, dass es sich um Tätigkeiten handelt, die einfacher sind, als die genehmigungspflichtigen und im Rahmen einer Berufsausbildung oder praktischer Erfahrung erlernt werden können. Hierfür ist zwar kein Meisterbrief erforderlich, die Anmeldung bei der Handwerkskammer ist jedoch trotzdem erforderlich.

Wer eine Existenzgründung in handwerklichen Berufen plant, der sollte also die Handwerksordnung kennen. Informationen über die Handwerksordnung und die damit verbundenen Regelungen bekommen Gründer bei ihrer zuständigen Handwerkskammer. Die Handwerksordnung findet sich häufig auch als PDF-Dokument im Internet. Welche Existenzgründung dabei genehmigungsfrei ist und welche Gründungen der Genehmigung unterliegen, ist in der Handwerksordnung ausdrücklich verzeichnet.


Autor: Andrea Claudia Delp
E-Mail: info(at)amaveo.de

 

 

 
Autor  Andrea Delp
Aufrufe  2791
Stimmen  keine
durchn. Bewertung  0 / 10 Punkte
Artikel drucken  Artikel drucken
Artikel empfehlen  Artikel empfehlen


Bewertung

Bitte bewerten Sie diesen Artikel auf einer Scala von 1 bis 10 (10=sehr gut)
12 34 56 78 910







Otik Counter