Die Selbstständigkeit

Es bestehen unterschiedliche Gründe, die dafür sprechen, dass man sich gegebenenfalls Selbstständig melden sollte. Entweder erkennt man in der Festanstellung keine Chance zum Weiterkommen oder man möchte eine gut durchdachte Geschäftsidee lieber allein realisieren. Sicherlich könnte das Melden in die Selbstständigkeit auch gezwungenermaßen eingegangen werden, für den Fall das man zum Beispiel egal wie aus der Arbeitslosigkeit herauskommen möchte. Für dieses würde es darüber hinaus eine Förderung in Form eines Gründungsausschusses geben. Eine Idee den Kostenaufwand der Selbstständigkeit möglichst im Rahmen zu halten ist das Franchising. Hierbei ist keine eigen ausgearbeitete Geschäftsidee notwendig, da man die erzeugten Produkte und Serviceleistung von anderen Firmen verkaut. Trotz dieser Tatsache bleibt man zum größten Teil sein eigener Chef. Im Regelfall entrichtet man eine Franchise Gebühr und muss über eine bestimmte Menge an Eigenkapital verfügen. Dafür erhält man das Verkaufsrecht oder die Dienstleistung. Im optimalsten Fall bedeutet das, dass man über eine Vertriebsgenehmigung besitzt und schnell in das Gewerbe eintritt. Dieses Modell ist gewöhnlich im Vorhinein oft geprüft und ooptimiert worden. Als Anwender hat man hier kaum kein Risiko und könnte von einer bekannten Marke seinen Nutzen ziehen. Sicherlich gibt es ansonsten Nachteile beim Franchising. Wegen der Zusammenarbeit mit einer anderen Firma muss der Franchisenehmer einen Teil seines Profits abgeben. Das könnten bis zu 25 Prozent sein. Außerdem hat man bei seiner Franchise das volle finanzielle Risiko, obwohl man auf mögliche Unzuverlässigkeiten des Franchisegebers keine Handhabe hat. Auf jeden, der den Versuch der selbstständigen Arbeit angeht, wird langfristig ansonsten die Problematik der der gesellschaftlichen Formen bemerken. Sobald die Firma stabil läuft sollte eine GmbH Gründung in Betracht gezogen werden. Bei dieser Gründung ist allerdings eine ziemlich stattliche höhe an privatem Vermoegen vorausgesetzt, dafür ist aber ansonsten das Risiko für das private Vermögen nicht so hoch wie bei den anderen Formen. Prinzipiell haftet man nach einer GmbH Gründung nur mit mit dem Grundkapital des Unternehmens, das für den Betrieb eingezahlt wurde. Dieses Grundkapital war am Anfang mit 25.000 Euro festgeschrieben. In der Zukunft soll eine solche Gründung aber mit anderen Voraussetzungen und mit weniger finanziellem Aufwand machbar sein. Am Ende der in der Zukunft geplanten Veränderungen steht die die noch nicht verwendete Mini-GmbH, bei der das Stammkapital nicht direkt in Gänze vorhanden sein muss, sondern erst nach und nach eingezahlt wird.

 

 

 
Autor  Marie Kuse
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