Der Ratenkredit für die erste eigene Wohnung

Der 18. Geburtstag ist gerade vorbei und man möchte nun endlich, nach bestandener Führerscheinprüfung auch noch den eigenen Pkw und eine erste eigene Wohnung haben. Die plötzlich erreichte Unabhängigkeit muss schnellstmöglich in vollem Umfang ausgekostet werden. Und das bedeutet auch, dass man entweder schon eine Menge Geld auf dem Konto angespart hat, oder in der Sparbüchse auf dem Schrank deponiert hat, oder aber letztlich nur noch einen Kredit aufnehmen kann. Dabei muss aber vorher unbedingt genau beachtet werden, dass ein Ratenkredit unbedingt wieder zurückgezahlt werden muss. Man verpflichtet sich mit der Unterschrift, dies auch gewissenhaft zu erledigen. Kommt man bei einem Kredit mit nur zwei aufeinander folgenden Raten in Verzug, hat der Kreditgeber – in der Regel die Bank – das Recht, den kompletten noch offenen Kreditbetrag zurück zu verlangen.

Ansonsten könnten noch härtere Strafe drohen, wie zum Beispiel ein Mahnverfahren und im schlimmsten Falle sogar der Gerichtsvollzieher und die Verurteilung. Wer sich also mit 18 Jahren alle seine Träume erfüllen möchte, sollte dies entweder alles beachten und sorgfältig durchrechnen, oder aber lieber doch eines nach dem anderen ganz ohne Kredit anschaffen. Zwar dauert es dann umso länger, und das erste Auto ist vielleicht ein über zehn Jahre alter Kleinwagen, aber er ist immerhin bezahlt. Hier geht es ganz nach dem Motto: Alt, aber bezahlt. Und derjenige, der sich alles aus eigener Kraft erarbeitet und auch ohne Schulden anschaffen konnte, der ist wirklich ein selbständiger Mensch, ohne in die Kreditfalle tappen zu müssen, der leider immer noch viele junge Menschen im Kaufrausch und der großen Selbständigkeit verfallen.

 

 

 
Autor  Steffen Ehrlich
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