Der Ratenkredit für die erste eigene Wohnung
Der 18. Geburtstag ist gerade vorbei und man möchte nun endlich, nach bestandener Führerscheinprüfung auch noch den eigenen Pkw und eine erste eigene Wohnung haben. Die plötzlich erreichte Unabhängigkeit muss schnellstmöglich in vollem Umfang ausgekostet werden. Und das bedeutet auch, dass man entweder schon eine Menge Geld auf dem Konto angespart hat, oder in der Sparbüchse auf dem Schrank deponiert hat, oder aber letztlich nur noch einen Kredit aufnehmen kann. Dabei muss aber vorher unbedingt genau beachtet werden, dass ein Ratenkredit unbedingt wieder zurückgezahlt werden muss. Man verpflichtet sich mit der Unterschrift, dies auch gewissenhaft zu erledigen. Kommt man bei einem Kredit mit nur zwei aufeinander folgenden Raten in Verzug, hat der Kreditgeber – in der Regel die Bank – das Recht, den kompletten noch offenen Kreditbetrag zurück zu verlangen.
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