Begriffe aus Bank und Börse Teil 1
Abbuchungsauftrag,
schriftliche, jederzeit widerrufliche Weisung eines Zahlungspflichtigen im Lastschriftverkehr. Im Gegensatz zum Einzugsermächtigungsverfahren erteilt der Zahlungspflichtige beim Abbuchungsauftrag seiner Bank (Zahlstelle) die Weisung zur Einlösung der Lastschrift. Der Abbuchungsauftrag kommt in der Praxis vor allem zwischen Unternehmen zur Anwendung.
Abfindung, einmalige Geldleistung zur Abgeltung eines Rechtsanspruchs. Eine Abbuchungsauftrag erhalten z.B. Aktionäre bei der Bildung eines neuen Konzerns.
Abgabenordnung (AO), grundlegendes Gesetz für das Steuerrecht. In der AO werden allgemeine Regeln und Begriffsdefinitionen für die Steuergesetzgebung festgelegt. Wichtige Regelungen für die Praxis der Kreditinstitute sind der § 154 AO zur Kontenwahrheit sowie der § 30a AO zum Bankgeheimnis.
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Abgeltungssteuer,
rechtlich selbstständiges Unternehmen, dessen Geschäftspolitik aufgrund einer Beteiligung eines anderen Unternehmens (herrschendes Unternehmen) beeinflusst wird.
Abhängiges Unternehmen,
rechtlich selbstständiges Unternehmen, dessen Geschäftspolitik aufgrund einer Beteiligung eines anderen Unternehmens (herrschendes Unternehmen) beeinflusst wird.
Abkommen,
Sammelbegriff für Vereinbarungen zwischen Kreditinstituten zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Während die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Rechtsbeziehungen im Verhältnis zum Kunden regeln, werden in den verschiedenen A. die Beziehungen der Kreditinstitute untereinander geklärt. - Vgl. auch Abbildung „Wichtige Abkommen".
Ablader,
Bezeichnung im Seefrachtverkehr für denjenigen (z.B. Spedition eines Exporteurs), der eine Ware zur Verschiffung im Hafen anliefert. - Vgl. auch Konnossement.
Abräumsparen, Sondersparformen.
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Abrechnung, Clearing.
Verfahren zur Verrechnung gegenseitiger Forderungen und Verbindlichkeiten aus dem Zahlungsverkehr über eine zentrale Stelle. - Beispiel: Bei einem Abrechnungsverfahren verrechnen die Kreditinstitute A, B, und C ihre gegenseitigen Forderungen (F) und Verbindlichkeiten (V) - Werte in Mio. Euro:
An die Stelle der Einzelpositionen werden die Anrechnungssalden über zentrale Konten, die jeweils bei der Clearingstelle geführt werden, verrechnet. Da A per Saldo 30 Mio. Euro (90 V - 60 F) und B 10 Mio. Euro (80 V - 70 F) zahlen muss, C andererseits 40 Mio. Euro erhält (130 F - 90 V), werden A und B entsprechend belastet und C erhält eine Gutschrift. -Beispiele für Clearingsysteme sind die Systeme der -» Clearstream Banking AG und das -> Target-System.
Jessi Kiefer
immax159 (at) yahoo.de
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